* Aktuelle Termine der Grundschule Veerßen





* Ferientermine in Niedersachsen





* Einschulung 2024





* Einschulung 2025








Schulpflichtig zum 01.08.2024 sind alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.

 


 
„Flexi-Kinder“ = „Korridor-Kinder“ (Geburtstag: 1. Juli bis 30. September jeden Jahres)


Bei Kindern, die in diesem Zeitraum Geburtstag haben, entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind (schon) zur Schule kommen soll.

Wenn die Einschulung auf das Folgejahr verschoben werden soll, benötigt die Schule ein kurzes Schreiben aus dem hervorgeht, dass das Kind erst im Folgejahr die Schule besuchen wird.
Ohne besondere Absprachen wird das Kind automatisch eingeschult.
Eine Kontaktaufnahme und Absprache dazu mit Kindergarten und Schule wären wünschenswert.



 

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